FAQ

Frequently asked questions oder häufig gestellte Fragen gehören wohl zum guten Ton einer Website. Sie dürfen deshalb auch hier nicht fehlen.
Sie wissen ja bereits, wie Sie mich erreichen, wenn Ihre Frage hier weder gestellt wird noch beantwortet:
info(at)professor-loos.de

  1. In einer viel beachteten Pressekonferenz des FC Bayern München sagte Karl-Heinz-Rummenigge am 19.10.2018 wörtlich: „Ich möchte vielleicht in diesem Zusammenhang mal daran erinnern an Artikel 1 des Grundgesetzes. Da heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.
    Darauf gestützt verlangte er eine andere Behandlung von Spielern des FC Bayern durch einzelne Journalisten. Wie überzeugend ist die Begründung mit Art. 1 GG?
    Nur wenig, denn die Grundrechte, zu denen der Schutz der Menschenwürde zählt, gelten unmittelbar nur im Verhältnis Bürger – Staat. Im Privatrechtsverhältnis geht die herrschende Meinung nur von einer sog. mittelbaren Drittwirkung aus, wonach die Grundrechte (lediglich) die Interpretation privatrechtlicher Normen beeinflussen, die im Geiste der Grundrechte ausgelegt und angewandt werden müssen (vgl. Antoni, in: Hömig/Wolff: Kommentar zum Grundgesetz, 12. Aufl. 2018, Die Grundrechte, Vorbemerkungen Rn. 6). Umgekehrt muss dann aber auch das Grundrecht der Pressefreiheit berücksichtigt werden.
  2. Warum haben Sie noch nie bei der PROFS NIGHT aufgelegt? Werfen Sie einen Blick auf meine „Plattensammlung“ – seit dem Tod Johann Sebastian Bachs tritt die Musik auf der Stelle, bestenfalls!
  3. Seit Februar 2018 sieht man Sie manchmal mit einer goldenen DiZ-Nadel am Revers. Wie kommt’s? Das Abzeichen belegt den erfolgreichen Abschluss der Profistufe des Zertifikats Hochschullehre Bayern.
  4. Führt der Reformationstag 2017 (als gesetzlicher Feiertag) dazu, dass die Beschäftigten einmalig einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung entrichten müssen?
    Nein, ihre Beiträge erhöhen sich nicht, vgl. § 58 Abs. 3 Satz 4 SGB XI.
  5. Wurden Sie gezwungen, auf die Kandidatur für eine dritte Amtszeit als Dekan der Fakultät SG (ab Okt. 2016) zu verzichten?
    Nein, diesen Entschluss habe ich aus freien Stücken gefasst. Er ist mir nicht leicht gefallen (weil es eine verantwortungsvolle und schöne Aufgabe ist) und nicht schwer (weil es einen hervorragenden Nachfolger im Amt gibt). Oder, um es in biblischen Worten (Kohelet 3) zu sagen: Alles hat seine Zeit.
  6. Im Juli 2015 machte v.a. unter den Studierenden das Gerücht die Runde, dass Sie die Hochschule Kempten verlassen. Stimmt das?
    Dazu nehme ich wie folgt Stellung: Es trifft zu, dass ich im August und September nicht immer an der Hochschule anzutreffen sein werde. Ab Oktober bin ich aber wieder voll präsent.
  7. Weshalb twittern Sie nicht?
    Um mit Andrew Keene (SZ, 21.02.2015) zu antworten: „Dieser permanente Schwall an 140-Zeichen-Nachrichten ist reine Zeitverschwendung, voll von selbstreferenziellem Narzissmus.“
  8. Finden die Studierenden hier Begleitmaterialien (Skript, Folien, etc.) zu Ihren Lehrveranstaltungen?
    Diese Begleitmaterialien gibt es; allerdings nicht hier, sondern in den jeweiligen Moodle-Kursen.
  9. Man sagt, Professoren verdienen viel und arbeiten wenig. Stimmt das?
    Jedenfalls die seit 2005 verbeamteten Professoren verdienen das, was in den Besoldungsgruppen W 1 bis W 3 durch Rechtsvorschriften vorgesehen ist. Mit Urteil vom 14.02.2012 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die (hessische) W 2-Besoldung gegen das Grundgesetz (genauer: gegen das Alimentationsprinzip des Art. 33 Abs. 5 GG) verstößt und bis 01.01.2013 neu geregelt werden muss. Bayern hat durch das „Gesetz zur Änderung der Professorenbesoldung“ vom 11.12.2012 reagiert, das in GVBl 2012, S. 624 ff. zu finden ist.
    Und ob Professoren wenig arbeiten, ist keiner pauschalen Antwort zugänglich. Wer sich von der Quantität/Qualität meiner Arbeit überzeugen möchte, kann mich gerne ein paar Wochen rund um die Uhr begleiten.
  10. In einem Interview mit ARD und ZDF sagte Bundespräsident Christian Wulff am 04.01.2012, für den zwischen ihm und der BW-Bank geschlossenen Darlehensvertrag hätte ein mündlicher Vertragsschluss ausgereicht. Trifft das zu?
    Nein, § 492 Abs. 1 BGB setzt für sog. Verbraucherdarlehensverträge zwingend (mindestens) Schriftform voraus. Ein aktuelles BGB finden Sie hier.
  11. Fühlen Sie sich der Aufgabe als Dekan der Fakultät Soziales und Gesundheit gewachsen?
    Nicht stets, aber ich teile die anfängliche Zuversicht einer Studentin, die sich sicher ist, „dass Sie schnell mit dieser neuen Aufgabe wachsen“.
  12. Würde Ihre Dissertation einer Plagiatsüberprüfung standhalten?
    Selbstverständlich. Wer sich ein eigenes Bild machen möchte, kann das Werk hier bestellen.
  13. Was halten Sie von Bologna?
    Wunderschöne Stadt.
  14. Der Hochzug der Gebirgsjäger in der Mittenwalder Edelweißkaserne ist ins Gerede gekommen. Waren Sie auch dort?
    Ja, ich war Gebirgsjäger in Mittenwald. Nein, ich war nicht in der Edelweißkaserne (sondern in der heutigen Karwendelkaserne) und auch nicht im Hochzug (wegen nicht ausreichender Kletterkünste). Und dass Alkohol bei der Bundeswehr eine Rolle spielen soll, nehme ich erschüttert zur Kenntnis.
  15. (Frage vom 21.11.2009:) Stimmt es, dass im Allgäu bereits die Schneestangen zur Straßenrandmarkierung aufgestellt sind?
    Noch kann man sie vielerorts gut sehen.
  16. In Bezug auf Prüfungen behaupten manche, Sie seien streng?
    Laut § 7 Abs. 2 der Rahmenprüfungsordnung für die (bay.) Fachhochschulen, kurz: RaPO, kennzeichen die Note sehr gut eine hervorragende Leistung und die Note gut eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt. Eine nur durchschnittliche Leistung kann also weder mit einer 1 noch mit einer 2 bewertet werden.
  17. Weshalb absolviert jemand mit Erfolg die Pilotenausbildung bei der Lufthansa, um danach eine juristische Laufbahn einzuschlagen?
    Fragen Sie entweder die Studierenden in Kempten – die fragen sich das auch. Oder alle meine Fluglehrer/-innen von damals – die halten meine Entscheidung für die einzig richtige.
  18. Findet man auf dieser Website Tipps für die Prüfungen am Ende des Semesters?
    Nein, das wäre unter Ihrem Niveau!
  19. Was ist eigentlich ein Einserjurist?
    Da der Begriff weder gesetzlich definiert noch geschützt ist, gibt es keine allgemeinverbindliche Bedeutung. Im strengen Sinne darf sich Einserjurist/-in wohl nur nennen, wer in beiden Juristischen Staatsexamina die Note „sehr gut“ erzielt hat. Gebräuchlicher dürfte die Zuschreibung eines irgendwie überdurchschnittlichen Examensergebnisses sein (s. auch Loos, Recht: verstanden!, S. 59, 2. Aufl. 2015, DTV, München).
  20. Stimmt es, dass es das Wort „loos“ auch in der allgäuerischen Sprache gibt?
    Ja, das Verb „loose“ bedeutet „horchen, zuhören“. Dementsprechend steht „loos amool“ für „horch einmal“ oder „hör mal zu“ (s. Zwerch, Allgäuerisch von A bis Z, S. 164, 2. Aufl. 2008, Verlag Tobias Dannheimer, Kempten)
  21. Weshalb gibt es nicht mehr Bilder zu sehen?
    Es handelt sich um eine Website, nicht um ein Fotoalbum.
  22. Weshalb gibt es hier keinen Blog?
    Weil Blogs in Deutschland nicht funktionieren (können). S. dazu auf der Website der Süddeutschen Zeitung (11.07.2017, 15.24 Uhr) die Expertenmeinung des US-Bloggers Felix Salmon.
  23. Wie oft wird die Website aktualisiert?
    Die Updates erfolgen nicht periodisch, sondern anlassbezogen. Das Datum der jüngsten Aktualisierung findet sich immer auf der Startseite.